Rechtsprechung
OLG Bremen, 14.08.2009 - 2 Sch 2/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Ausbildungskosten i.F.e. Vereinswechsels eines Handballspielers vor Vollendung des 21. Lebensjahres durch den aufnehmenden Verein auf Anforderung eines abgebenden Vereins; Verstoß von § 29 Abs. 1 Spielordnung Deutscher Handballbund / Handballverband ...
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- SpuRt 2010, 121
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.09.1999 - II ZR 305/98
Transferentschädigungsregelung im Rahmenstatut des Niedersächsischen …
Auszug aus OLG Bremen, 14.08.2009 - 2 Sch 2/09
Dabei wirkt über § 138 BGB insbesondere das im Grundgesetz verkörperte Wertesystem in das Privatrecht ein (BVerfGE 7, 206; vgl. BGH NJW 99, 3552; 2000, 1028).Der Senat hält diesen Fall in entscheidenden Punkten vergleichbar zu den Fällen, die der Bundesgerichtshof im Bereich der Ausbildungsentschädigung für Fußballvertragsamateure (NJW 1999, 3552) und Eishockeyspieler (NJW 2000, 1028) entschieden hat und in denen allerdings -anders als hier - das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG betroffen war.
Eine Forderung dieser Art, die im Übrigen nicht an die Intensität und Qualität der Jugendarbeit anknüpft, hat keine vereinszweckrealisierende Außenwirkung (BGH NJW 99, 3552, 3553 f.; 2000, 1028, 1030).
- BGH, 27.09.1999 - II ZR 377/98
Aus- und Weiterbildungsentschädigung nach der Spielordnung des Deutschen …
Auszug aus OLG Bremen, 14.08.2009 - 2 Sch 2/09
Dabei wirkt über § 138 BGB insbesondere das im Grundgesetz verkörperte Wertesystem in das Privatrecht ein (BVerfGE 7, 206; vgl. BGH NJW 99, 3552; 2000, 1028).Der Senat hält diesen Fall in entscheidenden Punkten vergleichbar zu den Fällen, die der Bundesgerichtshof im Bereich der Ausbildungsentschädigung für Fußballvertragsamateure (NJW 1999, 3552) und Eishockeyspieler (NJW 2000, 1028) entschieden hat und in denen allerdings -anders als hier - das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG betroffen war.
Eine Forderung dieser Art, die im Übrigen nicht an die Intensität und Qualität der Jugendarbeit anknüpft, hat keine vereinszweckrealisierende Außenwirkung (BGH NJW 99, 3552, 3553 f.; 2000, 1028, 1030).
- BGH, 15.05.1986 - III ZR 192/84
Anerkennung eines englischen Schiedsspruchs
Auszug aus OLG Bremen, 14.08.2009 - 2 Sch 2/09
Allerdings ist entgegen der Ansicht des Antragsstellers nicht der verfahrensrechtliche Ordre public in Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (gesetzlicher Richter) verletzt, was nur dann der Fall wäre, wenn das schiedsrichterliche Verfahren von den Grundprinzipien des Verfahrens in solchem Maße abwiche, dass die dort ergangene Entscheidung nach der deutschen Rechtsordnung nicht mehr als in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (BGHZ 98, 70).